Kolping-Bildungswerk
München und Oberbayern
Mit unserem Bildungskonzept für Schul- und Individualbegleitung garantieren wir:
Schulbegleiter*innen unterstützen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im schulischen Alltag. Sie helfen dabei, dass die Schüler*innen am Unterricht teilnehmen und die schulischen Anforderungen bewältigen können.
Sie sind verlässliche Begleiter*innen für die Schüler*innen. Eine Schulbegleitung bietet Unterstützung für Schüler* innen mit wesentlich geistiger und/oder körperlicher Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind.
Diese Unterstützung bietet Hilfestellungen innerhalb der Schule, die nicht in den Aufgabenbereich der Schule fallen, damit ein Schulbesuch an Regelschulen oder Sonderpädagogischen-Förderzentren möglich wird.
Schulbegleitungen werden im Rahmen einer Eingliederungshilfe für Schüler gewährt, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind.
Seit 2016 leisten wir, die Kolping Bildungsagentur, unseren Beitrag für Inklusion junger Menschen mit Behinderung. Mit unseren Schulbegleiter*innen, unseren Individualbegleiter*innen und Integrationshelfer*innen gewährleisten wir die Teilhabe an Gesellschaft und Bildung, sei es an Kindertagesstätten, Schulen oder Universitäten. Unsere Einsatzgebiete sind im Oberland und in München.
Für den Beruf Schul- oder Individualbegleitung sollte man soziale Fähigkeiten mitbringen. Wichtig ist, dass man keine Berührungsängste vor Menschen mit Handicap hat. Man sollte viel Geduld und Empathie mitbringen und belastbar sein. Wünschenswert aber nicht Voraussetzung wären Vorkenntnisse im Bereich Pflege und/oder Pädagogik. Eine Schulbegleiter*in sollte mindestens 18 Jahre alt sein und wenn möglich eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Schulbegleiter*innen arbeiten zu den Unterrichtszeiten der/des Schüler*in. Meistens handelt es sich um eine Teilzeittätigkeit, die am Vormittag stattfindet. In den Ferien ist frei. Eine ideale Tätigkeit für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
Individualbegleiter*innen arbeiten meistens in Kindertagesstätten und Heilpädagogischen Tagesstätten. Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Kind. Von daher kann es eine Ganztagstätigkeit sein, aber auch nur am vor- oder am Nachmittag. Individualbegleiter*innen können aber auch junge Menschen in ihrem Studium unterstützend begleiten. Die Einsatzzeiten sind entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen.