Kolping-Bildungswerk
München und Oberbayern
Die Reha-Berufsausbildung ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit für benachteiligte Jugendliche.
Bei dieser Rehabilitationsmaßnahme werden Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ausgebildet.
Im Bereich Reha werden bei den Kolping-Ausbildungszentren München gemeinnützige GmbH Jugendliche in folgenden Berufen ausgebildet:
Während der Berufsausbildung werden die Jugendlichen umfassend unterstützt und auf das spätere Berufsleben vorbereitet. Somit umfasst dieses Konzept neben der fachlichen Berufsausbildung auch kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung.
Während der Ausbildung besteht jederzeit die Möglichkeit des Übertrittes in ein kooperatives oder betriebliches Arbeitsverhältnis. Die Azubis werden dahingehend begleitet und unterstützt.
Um einen Ausbildungsplatz im Bereich Reha zu bekommen, werden bestimmte Faktoren vorausgesetzt:
Die Ausbildung beginnt jährlich im September. Sie findet in den vielseitigen Räumlichkeiten der Kolping-Ausbildungszentren gemeinnützige GmbH in München statt. Neben der betrieblichen Ausbildung besuchen die Jugendlichen regelmäßig wöchentlich die Adolf-Kolping-Berufsschule. Während der gesamten Dauer der Ausbildung werden folgende Methoden angewendet:
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden die Zwischenprüfung absolvieren und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung. Diese Prüfungen werden von der Industrie- und Handelskammer oder dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgenommen. Bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung von der zuständigen Kammer.
Die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit muss einen Förderbedarf feststellen, der es Dir erlaubt, eine so intensiv betreute Ausbildung zu absolvieren. Der erste Weg führt also immer zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit. In der Regel liegt bei den Jugendlichen wegen Lernschwierigkeiten oder ähnlichen Beeinträchtigungen ein Abschluss der Förderschule oder maximal der Mittelschule vor.
Es wird kein Ausbildungsgehalt im eigentlichen Sinne vom Betrieb bezahlt. Die Agentur für Arbeit ermittelt den Bedarf unter Berücksichtigung vorhandenen Vermögens und/oder elterlicher Einkünfte. Zudem werden Fahrtkosten und Verpflegungskosten erstattet.
Kolping-Ausbildungszentren München gemeinnützige GmbH
Adolf-Kolping-Straße 1
80336 München